MIT VERANTWORTUNG FÜR DIE GESELLSCHAFT.
VERHALTENSKODEX (CoC)
1. EINHALTUNG DER GESETZE
Wir halten in allem, was wir tun, die maßgeblich lokalen, nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und Regelungen in allen Ländern, in denen wir tätig sind, ein.
Wir stellen sicher, dass unsere Produkte, Rohstoffe und Dienstleistungen den vereinbarten Anforderungen und Spezifikationen entsprechen und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen stehen.
Bei Verdacht oder wenn wir feststellen, dass es im Zusammenhang mit unseren Produkten zu regulatorischen, sicherheits- oder kennzeichnungsrelevanten sowie qualitativen Problemen kommen kann, werden wir unsere Kunden umgehend in Kenntnis setzen.
2. INTEGRITÄT UND COMPLIANCE
2.1 KORRUPTION
Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber allen Formen der Korruption, Erpressung und Bestechung, sie verhindern faire Wettbewerbsbedingungen.
Jegliche Form von Korruption oder Bestechung ist nicht zu tolerieren. Zuwendungen in Form von Geschenken, Einladungen zu Bewirtungen oder zu Geschäfts- oder Unterhaltungsveranstaltungen, die geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können, können als Korruption und somit als Verstoß gegen Strafgesetze angesehen werden. Insbesondere dürfen weder Bestechungsgelder noch andere gesetzeswidrige Zahlungen angeboten, geleistet oder angenommen werden.
2.2 ANGEBOT UND ANNAHME VON ZUWENDUNGEN
Zuwendungen von und an Geschäftspartner, Kunden oder anderer externer Dritter dürfen nur gegeben oder empfangen werden, wenn sie innerhalb der rechtlich zulässigen Rahmenbedingungen und festgelegten Vorgaben stehen, z.B. wenn sie mit branchenüblichen und angemessenen Geschäftspraktiken vereinbar sind.
Zulässig ist es, Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert sowie angemessene Einladungen zu Bewirtung und Geschäftsveranstaltungen anzubieten und anzunehmen.
2.3 FAIRER WETTBEWERB UND KARTELLRECHT
Geschäftspolitik und Preise werden unabhängig festgelegt und nicht mit Wettbewerbern oder anderen unabhängigen Parteien verabredet.
Kunden und Lieferanten werden immer fair behandelt. Kartell- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften sind einzuhalten.
2.4 GELDWÄSCHEPRÄVENTION
Geldwäsche bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Wir kommen unseren gesetzlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention nach und beteiligen uns nicht an Transaktionen, die der Verschleierung bzw. Integration von kriminellen oder illegal erworbenen Vermögenswerten dienen.
2.5 INTERESSENKONFLIKTE
Sollten Ihre persönlichen Aktivitäten im Widerspruch zu Ihren Pflichten bei BENTLAGE stehen (Interessenkonflikt), sind Sie verpflichtet, die Geschäftsführung umgehend zu informieren.
Dieses gilt auch bei potenziellen Interessenkonflikten sowie bei Interessenkonflikten, die Sie bei anderen beobachten.
2.4 AUSFUHRKONTROLLEN UND WIRTSCHAFTSSANKTIONEN
Geldwäsche bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Wir kommen unseren gesetzlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention nach und beteiligen uns nicht an Transaktionen, die der Verschleierung bzw. Integration von kriminellen oder illegal erworbenen Vermögenswerten dienen.
3. DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT
3.1 DATENSCHUTZ
Wir verarbeiten, speichern und schützen personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen. So werden personenbezogene Daten vertraulich, nur für rechtmäßige, zuvor festgelegte Zwecke und in transparenter Weise erhoben.
Wir verarbeiten personen-bezogene Daten nur, wenn sie mit angemessenen technischen und organisatorischen Maß-nahmen gegen Verlust, Veränderung und unerlaubte Verwendung oder Offenlegung geschützt sind.
3.2 SCHUTZ VON INFORMATIONEN UND GEISTIGEM EIGENTUM
Wir schützen vertrauliche Informationen und respektieren geistiges Eigentum; Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen, Geschäftsgeheimnisse und nichtöffentliche Informationen geschützt sind.
Wir beachten die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und behandeln vertrauliche Informationen unserer Geschäftspartner entsprechend.
3.3 PATENTE UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE
Die stetige Weiterentwicklung unserer firmeneigenen Technologien und Verbesserungen unseres Know-Hows ist von entscheidender Bedeutung für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.
Kein Mitarbeiter oder Geschäftspartner darf daher neue Erkenntnisse, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse in irgendeiner Form an Dritte weitergeben. Dies gilt auch nach der Beendigung des Beschäftigungs- oder Geschäftsverhältnisses.
4. MENSCHENRECHTE UND ARBEITSBEDINGUNEN
4.1 KINDERARBEIT UND JUNGE ARBEITNEHMER
Wir bekennen uns zum Verbot jeglicher Art von Kinderarbeit. Bei der Beschäftigung von Minderjährigen halten wir das Mindestalter der Beschäftigung unter Beachtung der jeweiligen nationalen Bestimmungen ein. Es gelten die gesetzlich festgelegten Altersbeschränkungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz auf Basis dessen Kinder unter 15 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche von uns nicht beschäftigt werden. Davon ausgenommen, sind Schüler-Praktika oder andere Betriebspraktika während der Vollzeitschulpflicht, die die Entwicklung des Kindes unterstützen.
4.2 ZWANGS- ODER PFLICHTARBEIT UND MENSCHENHANDEL
Wir verbieten jegliche Art von Zwangs- oder Pflichtarbeit. Dazu gehören alle Arbeiten oder Dienstleistungen, die von einer Person unter Androhung von Strafe erzwungen werden oder nicht freiwillig erbracht werden. Wir bekennen uns ganz klar zum Verbot jeglicher Form des Menschenhandels.
4.3 DISKRIMINIERUNG, DIVERSITÄT UND CHANCENGLEICHEIT
Wir vertreten eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Belästigung, Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz. Jeder Vorfall wird ernst genommen und konsequent untersucht.
Wir dulden keine Form der Belästigung oder Einschüchterung von Mitarbeitern oder anderen Personen. Wir lehnen jegliche Form von Diskriminierung ab.
Kein Mensch darf aufgrund seiner Nationalität, ethnischen Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, politischer oder sonstigen Überzeugungen benachteiligt oder belästigt werden. Chancengleichheit, Inklusion und Vielfalt sind zentrale Werte von BENTLAGE.
4.4 FAIRE ARBEITSBEDINGUNGEN
BENTLAGE respektiert die gesetzlich festgelegten Mindestlöhne, den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und hält sich an die geltenden Arbeitsgesetze der Länder in Bezug auf Arbeitszeit und Urlaub. Wir tragen dafür Sorge, dass die geltenden Arbeitszeitregelungen eingehalten werden. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von angemessenen Ruhezeiten, Freizeit und Urlaub.
Darüber hinaus fördern wir die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Wir erkennen das Recht aller Mitarbeiter auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen an und respektieren dieses.
4.5 GESUNDHEIT UND ARBEITSSICHERHEIT
Wir halten die jeweils geltenden nationalen Gesetze und Verordnungen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit ein und verfügen über klare Gesundheits- und Sicherheitsstandards, dessen Einhaltung wir bei unseren Mitarbeitern voraussetzen.
Der Schutz unserer Mitarbeiter steht für uns an erster Stelle. Aus diesem Grund haben wir umfangreiche Regelungen zum Arbeitsschutz aufgestellt, die regelmäßig geschult werden. Persönliche Schutzausrüstung wird von uns zur Verfügung gestellt und ist für jeden Mitarbeiter frei zugänglich.
Unsere Arbeitsbedingungen helfen Mitarbeitern gesund zu bleiben und bewahren sie vor Schaden. BENTLAGE legt Wert darauf, dass sie Ihren Beitrag dazu leisten, indem Sie die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie die internen Anweisungen befolgen und Unfälle, Verhaltensweisen (wie den Konsum von illegalen Drogen oder den Missbrauch von legalen Drogen) oder unsichere Arbeitsbedingungen Ihrem jeweiligen Vorgesetzten, der Personalabteilung oder über das Hinweisgebersystem offen und vertraulich melden.
5. NACHHALTIGKEIT, UMWELT UND KLIMASCHUTZ
Wir handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und orientieren uns an internationalen Standards, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und unsere Aktivitäten für den Umwelt- und Klimaschutz kontinuierlich zu verbessern.
Alle Mitarbeitenden werden zum Umweltschutz sensibilisiert und es werden notwendige Schulungsmaßnahmen sowie Trainings angeboten. Wir haben ein betriebliches Umweltschutzmanagementsystem implementiert. Themen zur Zielsetzung, Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen sowie deren kontinuierliche Verbesserung werden angemessen abgedeckt.
Umweltaspekte wie die Reduzierung der CO2-Emissionen, Steigerung der Energieeffizienz sowie Nutzung erneuerbarer Energien, Sicherstellung der Wasserqualität und Reduzierung des Wasserverbrauchs, Sicherstellung der Luftqualität, Förderung der Ressourceneffizienz, Reduzierung des Abfalls und seine fachgerechte Entsorgung sowie verantwortlicher Umgang mit gefährlichen Stoffen für Mensch und Umwelt sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung bei BENTLAGE.
6. EINHALTUNG DES VERHALTENSKODEX
6.1 VERANTWORTUNG
Alle Mitarbeiter von BENTLAGE sind dazu angehalten, diesen Verhaltenskodex zu befolgen und dessen Grundsätze für die tägliche Arbeit kontinuierlich umzusetzen.
6.2 KOMMUNIKATION
Wir kommunizieren offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Verhaltenskodex und dessen Umsetzung
gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen interessierten Anspruchsgruppen.
6.3 HINWEISE UND VERSTÖßE
Jeder Mitarbeiter der einen Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex bemerkt, ist dazu aufgefordert, diesen zu melden, um Schaden gegenüber dem Unternehmen, den Mitarbeitern und Geschäftspartnern abzuwenden.
Im Falle von Zweifeln an der Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen und um unzulässige Aktivitäten zu vermeiden, sollte sich der Mitarbeitende direkt an einen Vorgesetzten bzw. Manager, oder wenn gerechtfertigte Umstände vorliegen, an die Geschäftsführung wenden.
Ist eine direkte Meldung aus irgendeinem Grund nicht möglich, können Verstöße auch über compliance@bsb.eu gemeldet werden.
Alle Meldungen werden bearbeitet und soweit erforderlich, geeignete Maßnahmen ergriffen und die Meldenden informiert.
Darüber hinaus werden alle Meldungen während des gesamten Prozesses anonym und vertraulich behandelt.
BENTLAGE versichert, alle Mitarbeitenden, die einen Beschwerdebericht vorlegen, vor Drohungen, Belästigungen oder anderen nachteiligen Maßnahmen innerhalb des Unternehmens zu schützen sofern der Meldende durch seine Meldung nicht selbst unlauter oder rechtswidrig handelt. Hinweisgebende haben keine Kündigung zu befürchten.